Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Möchten Sie, dass Ihr Leben künstlich verlängert wird oder wollen Sie der Medizin Grenzen setzen?

Wenn Sie diese Fragen schon in gesunden Tagen mit einer Patientenverfügung beantworten, können Sie sicher sein, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird und Ihre Angehörigen nicht mit schwerwiegenden Entscheidungen belastet sind.

Ihre Patientenverfügung sollten Sie möglichst konkret formulieren, datieren und unterschreiben. Sie müssen diese nicht notariell beglaubigen lassen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder von uns beraten, was Sie bei der Formulierung beachten sollten.

Sie können auch einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Ihre Vertrauensperson kann dann im Falle einer Krankheit Ihre Interessen vertreten. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie also mit dem Bevollmächtigten ganz konkret über Ihre Vorstellungen sprechen.